Die Leistungen in meiner Privatpraxis für Physiotherapie und Personal Coaching können nur mit Privatrezept oder als Selbstzahler gebucht werden.
Meine Abrechnung erfolgt nach den Beihilfefähigen Höchstbeträgen (Bund) gemäß Anlage 9 zu §23 Absatz 1 BBhV.
Leistungen ohne ärztliche Verordnung wie Personal Coaching und Massagen können als Selbstzahler gebucht werden.
Ich bitte um Verständnis dass eine physiotherapeutische Behandlung in meiner Praxis nur nach ärztlicher Verordnung mit Privatrezept möglich ist.
Gesetzlich Versicherte können sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen. Die Behandlungskosten werden allerdings von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen.
Grundsätzlich rechne ich nach Zeit ab, nicht nach Leistung.
Beim Ersttermin sind zusätzlich 15 Minuten Befund inklusive.
Nach §4 Nr.14 UStG sind ärztlich verordnete Leistungen umsatzsteuerfrei.
Leistungen ohne ärztliche Verordnung sind umsatzsteuerpflichtig, oben genannte Preise verstehen sich dann zzgl. 19% Umsatzsteuer.
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Einfach anrufen oder Email schreiben und individuell beraten lassen, ich helfe gerne weiter.